Regeln und Vorschriften
Gemäß Artikel 58 des Gesetzes vom 07. Mai 1999 über Glücksspiele ist es verboten, Spielern oder Wettern Darlehen oder Kredite in gleich welcher Form zu gewähren oder im Hinblick auf die Zahlung eines Einsatzes oder eines Verlustes ein materielles oder finanzielles Geschäft mit ihnen abzuschließen.
Artikel 60 des Gesetzes vom 07. Mai 1999 über Glücksspiele verbietet es, Mahlzeiten, Getränke oder Geschenke kostenlos oder zu Preisen anzubieten, die geringer sind als der Marktpreis vergleichbarer Güter und Dienstleistungen.
Außerdem ist die Verwendung von Kreditkarten zum Spielen strengstens untersagt.
Gemäß Artikel 61 des gleichen Gesetzes sind Faltblätter mit Informationen über Spielsucht, der Rufnummer des Hilfsdienstes und Adressen von Sozialarbeitern sichtbar auszulegen und zur Verfügung zu stellen. Diese Faltblätter sind im Sekretariat der Glücksspielkommission erhältlich.
Sämtliche Automaten in unseren Sälen sind von der Glücksspielkommission genehmigt.
Das Mindestalter für den Zutritt zu unseren Centern beträgt 21 Jahre, und es wird korrekte Kleidung erbeten.
Zu Ihrer Sicherheit sind alle unsere Säle videoüberwacht und verfügen über mit Zeitschlössern versehene Tresore (diese lassen sich außerhalb der programmierten Öffnungszeiten nicht öffnen).
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